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Wallbox Commander 2, 11 kW, 5m, schwarz (CMX2-0-2-3-5-002-B) (förderfähig)

Produktinformationen "Wallbox Commander 2, 11 kW, 5m, schwarz (CMX2-0-2-3-5-002-B) (förderfähig)"

Speziell für halböffentliche oder Firmen-Parkzonen konzipiert. Commander 2 ist mit einem 7-Zoll-Touchscreen ausgestattet, welcher die Leistungseinstellung über den Bildschirm ermöglicht. Die Ladestation kommuniziert mit dem Portal oder der App MyWallbox über WiFi, Ethernet oder Bluetooth. Commander 2 ist mit einer maximalen Leistung von 22 kW für dreiphasige und 7,4 kW für einphasige Installationen erhältlich und wird mit einem integrierten Kabel vom Typ 1 oder Typ 2 geliefert.


Stecker
Type 2
Maximale stroomsterkte
32 A, Kabel: 5 x 6 mm²
Gleichstromschutz (Typ B) eingeschlossen
Ja
Nutzerschnittstelle
myWallbox Portal, Wallbox App, Bildschirminformation, RGB-LED
U¨berspannungskategorie
CAT III
Lagertemperatur
-40 °C bis 70 °C
RCCB
Externer Fehlerstrom-Schutzschalter (RCCB) erforderlich
Nennfrequenz
50 Hz / 60 Hz
Schutzart
IP54 / IK08
Betriebstemperatur
-25 °C bis 40 °C
Eingangsspannung
110 / 230 V AC ± 10 % (1P) / 400 V AC ± 10 % (3P)
Enthaltene Funktionen
Power Sharing Smart
Dimensionen
221x152x115mm (ohne Kabel)
Maximale Leistung
11kW
Lademodus
Modus 3
Informationen zum Ladestatus
Wallbox App, myWallbox Portal, RGB LED, Información de pantalla
Kabellänge
5m
Wichtiger Hinweis

Wenn Sie Renault Zoe I (Ausgabe 2015) verwenden, beachten Sie bitte, dass dieses Modell mit dieser Ladestation nur für einphasiges Laden (bis zu 7,4 kW) kompatibel ist. Der Renault Zoe II (Ausgabe 2018), der nach dem 19. März 2018 bestellt wurde, ist vollkommen mit dieser Ladestation für Einphasen- und Dreiphasenladungen (bis zu 22 kW) kompatibel.



Sichern Sie sich jetzt 900,- Euro Zuschuss beim Kauf einer Ladestation für Elektroautos!

Seit dem 24.11.2020 können Sie bei den KfW den Zuschuss vor Kauf einer Wallbox beantragen.


Hier die wichtigsten Infos und Voraussetzungen für Sie im Überblick:
 

  • Sie erhalten einen Zuschuss von 900,- Euro pro Ladepunkt.
  • Der Zuschuss gilt nur für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
  • Der Zuschuss gilt nur für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie für Mieter und Vermieter.
  • Zu den geförderten Kosten gehören:
    • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Die Leistung muss dann von Ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden. Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
    • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
     

WICHTIG: Die Förderung muss VOR dem Kauf der Ladestation beantragt werden! Ein nachträgliches Einreichen ist leider nicht möglich!
 

Den Antrag finden Sie auf der Seite der KFW.

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